BMF - Schreiben vom 15.01.2007
IV A 5 - S 7124 - 1/07

BMF - Schreiben vom 15.01.2007 (IV A 5 - S 7124 - 1/07) - DRsp Nr. 2008/90739

BMF, Schreiben vom 15.01.2007 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7124 - 1/07

DRsp Nr. 2008/90739

Umsatzsteuer; Lieferungen von Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen; Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Elektrizität; Schreiben vom 27. Juli 2006

Mit o.g. Bezugsschreiben haben Sie um Stellungnahme hinsichtlich der Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei der sog. kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Elektrizität gebeten. Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann das BMF Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

Nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien - EEG - erhalten Anlagenbetreiber im Sinne des EEG die erhöhte Einspeisevergütung auch für Elektrizität, die tatsächlich in ihrem eigenen Netz oder in dem Netz eines Dritten verbraucht und nicht physisch in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Diese „Elektrizität” wird dem Netzbetreiber lediglich kaufmännisch-bilanziell, d.h. als rechnerisch durch Zählerstände ermittelter Posten, angeboten (§ 4 Abs. 5 EEG). Unter der Voraussetzung, dass ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde, ist der Netzbetreiber zur Zahlung der Vergütung nach dem EEG auch in diesem Fall verpflichtet.