BMF - Schreiben vom 16.11.2009
IV B 3 - S 1301-IRL/0

BMF - Schreiben vom 16.11.2009 (IV B 3 - S 1301-IRL/0) - DRsp Nr. 2010/80049

BMF, Schreiben vom 16.11.2009 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-IRL/0

DRsp Nr. 2010/80049

Deutsch-irisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-IRL); Unter das Abkommen fallende Steuern

Irland hat mich über eine neu eingeführte und seit dem 1. Januar 2009 geltende „Income Levy” informiert.

Die „Income Levy” wird in Irland vom Einkommen natürlicher Personen als Zuschlag zur „Income Tax” in Stufen-Sätzen von 2 v. H., 4 v. H. und 6 v. H. des Bruttoeinkommens erhoben. Detaillierte Informationen stellt die irische Finanzverwaltung auf ihrer Internetseite www.revenue.ie zur Verfügung.

Ich habe Irland gegenüber bestätigt, dass Deutschland der irischen Auffassung folgt, die „Income Levy” als gemäß Artikel I Abs. 2 DBA-IRL unter das Abkommen fallende Steuer anzusehen.