BMF - Schreiben vom 18.12.2009
IV C 3 - S 2222/07/10009

BMF - Schreiben vom 18.12.2009 (IV C 3 - S 2222/07/10009) - DRsp Nr. 2010/80018

BMF, Schreiben vom 18.12.2009 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2222/07/10009

DRsp Nr. 2010/80018

Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften; Randziffern 9 und 10 des BMF-Schreibens vom 20. Januar 2009 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BStBl 2009 I S. 273)

Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2009 den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. eine Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. September 2009 in der Rechtssache C-269/07 vor. Danach ist beabsichtigt, dass die Zulageberechtigung im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden soll. Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen. Aus diesem Grund sind die Randziffern 9 und 10 des BMF-Schreibens vom 20. Januar 2009 ab dem 1. Januar 2010 vorerst nicht mehr anzuwenden.