Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das durch BMF-Schreiben vom 5. November 2019 - III C 3 - S 7532/18/10001 (2019/0915402) - (BStBl 2019 I S. 1041) - neu bekanntgegebene Vordruckmuster
USt 7 A - Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.
(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
(3) Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht
Rechtsbehelfsbelehrung
Die in diesem Bescheid enthaltenen Verwaltungsakte können mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist beim umseitig bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.
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