Am 27. November 2002 wurde, auf der Grundlage der
Die Vereinbarung wurde auf Grund einer von Deutschland ausgehenden Initiative, eine wirksame Kontrolle des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Wasserfahrzeuge sicherzustellen, erarbeitet. Sie umfasst neben dem Austausch von Informationen über neue Wasserfahrzeuge auch den Informationsaustausch hinsichtlich neuer Luft- und neuer motorbetriebener Landfahrzeuge.
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