BMF - Schreiben vom 28.09.2016
III C 3 - S 7170/11/10004

BMF - Schreiben vom 28.09.2016 (III C 3 - S 7170/11/10004) - DRsp Nr. 2016/80661

BMF, Schreiben vom 28.09.2016 - Aktenzeichen III C 3 - S 7170/11/10004

DRsp Nr. 2016/80661

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG - Abgabe von Zytostatika im Rahmen ambulanter Krebstherapien; BFH-Urteil vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

Mit Urteil vom 24. September 2014, V R 19/11, hat der BFH entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 Buchstabe b UStG in der in den Streitjahren 2005 und 2006 geltenden Fassung steuerfrei ist.

Der Rechtsprechung des EuGH folgend handelt es sich bei den mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätzen im Sinne von Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b MwStSystRL um eigenständige Leistungen, die an den Empfänger einer erbrachten Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung erfolgen. Wesentlich ist hierbei jedoch, dass es sich um Leistungen handelt, die im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen erbracht werden und die zur Erreichung der verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich sind.