1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3. Die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Finnland sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission die Feststellung, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art.
Rechtlicher Rahmen
Unionsrecht
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