OLG Düsseldorf, vom 13.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen I-16 U 49/05
LG Wuppertal, vom 04.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 189/04
Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des Sicherungseigentümers; Voraussetzungen einer Deckungsanfechtung
BGH, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen IX ZR 27/06
DRsp Nr. 2007/9441
Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des Sicherungseigentümers; Voraussetzungen einer Deckungsanfechtung
»a) Hat der wegen sicherungsübereigneter Gegenstände zur abgesonderten Befriedigung berechtigte Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Besitz genommen, aber erst nach der Eröffnung verwertet, hat er in Höhe der wegen der Lieferung des Sicherungsgutes an ihn angefallenen Umsatzsteuerschuld aus dem Verwertungserlös einen Betrag in dieser Höhe in analoger Anwendung von § 13b Abs. 1 Nr. 2UStG, § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO an die Masse abzuführen.b) Eine Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131InsO findet gegenüber solchen absonderungsberechtigten Gläubigern statt, die zugleich persönliche Gläubiger des Insolvenzschuldners sind.«