FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.04.2009
VI 30 - 2137 - 229

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.04.2009 (VI 30 - 2137 - 229) - DRsp Nr. 2010/80283

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 02.04.2009 - Aktenzeichen VI 30 - 2137 - 229

DRsp Nr. 2010/80283

Nach § 4 Abs. 5b EStG idF des UntStRefG 2008 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr. Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG gilt diese Neuregelung erstmals für die Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31.12.2007 enden.

Die Frage, ob die steuerbilanzielle Bildung einer Rückstellung für Gewerbesteuer weiterhin zulässig ist, wurde auf Bundesebene mit folgendem Ergebnis erörtert:

Ungeachtet des Abzugsverbotes des § 4 Abs. 5b EStG ist in der Steuerbilanz weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Dabei ist der volle Steuerbetrag anzusetzen, der sich ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt (keine Anwendung der so genannten 5/6-Methode nach R 4.9 Abs. 2 Satz 2 EStR 2005). Die Gewinnauswirkungen sind jedoch außerbilanziell zu neutralisieren.