FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.05.2023
VI 309 - 2134 - 080

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.05.2023 (VI 309 - 2134 - 080) - DRsp Nr. 2023/80370

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.05.2023 - Aktenzeichen VI 309 - 2134 - 080

DRsp Nr. 2023/80370

(Dienstbarkeits-)Entschädigungen im Rahmen des Stromnetzausbaus: Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung bzw. Verteilbarkeit der Entschädigungszahlung

Im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau werden an Grundstückseigentümer aufgrund der zu verlegenden Erdkabel oder Errichtung von Strommasten für Überspannungsleitungen (Dienstbarkeits-)Entschädigungszahlungen geleistet. Zusätzlich erfolgt im Falle einer schnellen gütlichen Einigung die Zahlung eines Beschleunigungszuschlags.

Nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung bitte ich wie folgt zu verfahren:

Einheitlichkeit der Entschädigungszahlung:

Es ist von einer Nutzungsüberlassung auszugehen und die gesamte Entschädigung für die dauerhafte Duldung der Nutzung des Grundstückes zur Errichtung einer Stromtrasse (Erdkabel, Strommast, Überspannungsleitung) als zeitraumbezogene Gegenleistung anzusehen.

Dies gilt auch bei Zahlung eines Beschleunigungszuschlags, da dieser als Bestandteil der Dienstbarkeitsentschädigung und nicht als gesondertes Entgelt für eine andere Leistung anzusehen ist.