Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf Zugewinnausgleich
BGH, Urteil vom 27.09.1984 - Aktenzeichen IX ZR 53/83
DRsp Nr. 1994/4483
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf Zugewinnausgleich
A. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Anspruchs auf Zugewinnausgleich ist bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung geschiedener Eheleute nicht nach der Natur des Anspruchs ausgeschlossen. B. Dem Ausgleichsberechtigten kann es nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen, wenn dies die Durchführung der Auseinandersetzung ernsthaft gefährdet und der Ausgleichspflichtige das Sicherungsbedürfnis auf andere Weise angemessen befriedigt.