Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. März 2022 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf, in 16 Fällen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben, aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung allein materiellen Rechts beanstandet, hat Erfolg.
1. Das Landgericht hat Folgendes festgestellt und gewertet:
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