Stellt die Lieferung eines mit einem Gebäude bebauten Grundstücks einen nach Art. 12 und Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k der Mehrwertsteuerrichtlinie von der Steuer befreiten Umsatz dar, wenn sich die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Lieferung darüber einig sind, dass der Erwerber oder ein nachfolgender Erwerber das Gebäude abreißen wird, um ein neues Gebäude zu errichten(2
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Dies ist im Kern die Frage, die dem Gerichtshof vom Vestre Landsret (Landgericht der Region West, Dänemark) vorgelegt worden ist. Die durch die vorliegende Rechtssache aufgeworfene, allgemeinere Grundsatzfrage lautet, welche Bedeutung der Absicht der Vertragsparteien bei der Einordnung eines Umsatzes nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zukommt.
I. Rechtsrahmen
A. Unionsrecht
Art. 12 der Mehrwertsteuerrichtlinie bestimmt:
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