B. Ebenso: OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 526: Der bereits vom nachrangig Berechtigten erwirkte Titel ist bei der Entscheidung über den Unterhalt des vorrangig Berechtigten nicht zu beachten. Erweitert von OLG Karlsruhe, FamRZ 1983, 716: Auch der titulierte Anspruch eines nach § 1609 BGB gleichrangig berechtigten Unterhaltspflichtigen mindert das zur Verteilung an die anderen Unterhaltsberechtigten einsetzbare Einkommen des Pflichtigen nur in dem Umfang, wie dies bei gleichzeitiger Entscheidung über sämtliche Unterhaltsansprüche der Fall wäre. Vgl. auch LSK-FamR/Hannemann, § 1609 LS 2.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|