Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe ist die am 6. September 1965 geborene Tochter Ilona Martina hervorgegangen. In dem auf die Scheidungsklage der Klägerin anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vom 27. Juni 1977, der vor dem Kammervorsitzenden als Einzelrichter stattfand, war der Beklagte nur zeitweise anwaltlich vertreten. Da die Parteien eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen treffen wollten, wurde der Vorsitzende durch Beschluß "mit dem Abschluß der Vereinbarung beauftragt". Sodann schlossen die Parteien - und zwar der Beklagte ohne anwaltliche Vertretung - folgende Vereinbarung, die nach dem ursprünglichen von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin formulierten Entwurf für den Fall einer Scheidung aus dem Verschulden des Beklagten, nach der endgültigen Fassung hingegen "für den Fall der rechtskräftigen Scheidung" der Ehe gelten sollte:
1.... (Vorschlag zur Übertragung der elterlichen Gewalt über die Tochter Ilona Martina auf die Klägerin.)
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|