Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge entfallenden Unterhaltsbeträge
BGH, Urteil vom 23.03.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 371/81
DRsp Nr. 1994/4714
Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge entfallenden Unterhaltsbeträge
Der Unterhaltsverpflichtete ist bei nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge entfallenden Beträge dadurch geschützt, daß der Berechtigte im Krankheitsfall unterhaltsrechtlich so zu behandeln ist, als hätten die Beiträge zu einer entsprechenden Versicherung geführt.