BGH - Urteil vom 23.03.1983
IVb ZR 371/81
Normen:
BGB § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 1983, 676, 677
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 72
NJW 1983, 1552

Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge entfallenden Unterhaltsbeträge

BGH, Urteil vom 23.03.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 371/81

DRsp Nr. 1994/4714

Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge entfallenden Unterhaltsbeträge

Der Unterhaltsverpflichtete ist bei nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge entfallenden Beträge dadurch geschützt, daß der Berechtigte im Krankheitsfall unterhaltsrechtlich so zu behandeln ist, als hätten die Beiträge zu einer entsprechenden Versicherung geführt.

Normenkette:

BGB § 1578 ;
Fundstellen
FamRZ 1983, 676, 677
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 72
NJW 1983, 1552