Rechtsnatur des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Bemessung des Unterhalts
BGH, vom 26.01.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 347/81
DRsp Nr. 1994/4761
Rechtsnatur des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Bemessung des Unterhalts
Bei dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gemäß §§ 1569 ff. BGB handelt es sich um einen einheitlichen Anspruch, dessen Umfang sich stets nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies hat zur Folge, daß ein Urteil über den nachehelichen Unterhaltsanspruch diesen in dem ausgeurteilten Umfang insgesamt erfaßt, d.h. ohne Rücksicht darauf, welcher der Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB in Betracht kommt und vom Gericht geprüft worden ist.