Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 10. Juli 2019 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)im Schuldspruch in den Fällen 3, 6 und 9 der Urteilsgründe (Einkommensteuerverkürzung 2009, 2010 und 2011),
b)im gesamten Strafausspruch.
2. 3.
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