EG Art. 12; EG Art. 43; EG Art. 49; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 2006/18/EG des Rates vom 14. Februar 2006 geänderten Fassung (ABl. L 51, S. 12) Art. 24 Abs. 2; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 2006/18/EG des Rates vom 14. Februar 2006 geänderten Fassung (ABl. L 51, S. 12) Art. 24 Abs. 3; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 2006/18/EG des Rates vom 14. Februar 2006 geänderten Fassung (ABl. L 51, S. 12) Art. 28i; Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Art. 283 Abs. 1 Buchst. c; Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Art. 287;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Wien (Österreich), vom 04.03.2009
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Mehrwertsteuerbefreiung als Sonderregelung für Kleinunternehmen; Versagung der Steuerbefreiung gegenüber in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen; Begriff des Jahresumsatzes; Ingrid Schmelz gegen Finanzamt Waldviertel
EuGH, Urteil vom 26.10.2010 - Aktenzeichen Rs. C-97/09
DRsp Nr. 2010/19568
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Mehrwertsteuerbefreiung als Sonderregelung für Kleinunternehmen; Versagung der Steuerbefreiung gegenüber in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen; Begriff des Jahresumsatzes; Ingrid Schmelz gegen Finanzamt Waldviertel
1. Die Prüfung der Fragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Art. 24 Abs. 3 und 28i der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2006/18/EG des Rates vom 14. Februar 2006 geänderten Fassung sowie des Art. 283 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf Art. 49 EG berühren könnte.2. Die Art. 24 und 24a der Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2006/18 geänderten Fassung sowie die Art. 284 bis 287 der Richtlinie 2006/112 sind dahin auszulegen, dass der Begriff "Jahresumsatz" den Jahresumsatz meint, den ein Unternehmen in einem Jahr in dem Mitgliedstaat erzielt, in dem es ansässig ist.
Tenor:
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