EuGH - Urteil vom 13.07.1989
Rs 173/88
Normen:
EWGV Art. 177 ; RL 77/388/EWG Art. 13 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbefreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Ausnahme für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen - Umfang - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die von der Befreiung ausgeschlossene Vermietung der Steuer zu unterwerfen;

EuGH, Urteil vom 13.07.1989 - Aktenzeichen Rs 173/88

DRsp Nr. 2006/14049

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbefreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Ausnahme für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen - Umfang - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die von der Befreiung ausgeschlossene Vermietung der Steuer zu unterwerfen;

»Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie ( 77/388 ) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, daß der Begriff "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen", der eine Ausnahme von der Steuerbefreiung vorsieht, die in dieser Bestimmung für die Vermietung von Grundstücken vorgesehen ist, die Vermietung aller für das Abstellen von Fahrzeugen bestimmten Flächen einschließlich geschlossener Garagen umfasst, daß diese Vermietung jedoch dann nicht von der Steuerbefreiung ausgeschlossen werden kann, wenn sie mit der steuerfreien Vermietung von Grundstücken, die für einen anderen Gebrauch bestimmt sind, eng verbunden ist. Daher sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Vermietung, soweit sie von der Befreiung ausgeschlossen ist, der Steuer zu unterwerfen.«

Normenkette:

EWGV Art. 177 ; RL 77/388/EWG Art. 13 ;

Entscheidungsgründe: