EWGV Art. 177 ; RL Nr. 77/388/EWG Art. 4 ; RL Nr. 77/388/EWG Art. 13 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerpflichtige - Begriff - Holding-Gesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen ist - Ausschluß;
EuGH, Urteil vom 20.06.1991 - Aktenzeichen Rs C-60/90
DRsp Nr. 2006/13469
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerpflichtige - Begriff - Holding-Gesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen ist - Ausschluß;
»Artikel 4 der Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG) ist dahin auszulegen, daß eine Holding-Gesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist, ohne daß diese Gesellschaft - unbeschadet ihrer Rechte als Aktionärin oder Gesellschafterin - unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Gesellschaften eingreift, nicht Mehrwertsteuerpflichtiger und damit nicht zum Vorsteuerabzug gemäß Artikel 17 der Sechsten Richtlinie berechtigt ist. Die Zugehörigkeit zu einem Weltkonzern, der nach aussen unter einem einzigen Namen auftritt, ist für die Frage, ob diese Gesellschaft Steuerpflichtiger ist, unbeachtlich.«
Normenkette:
EWGV Art. 177 ; RL Nr. 77/388/EWG Art. 4 ; RL Nr. 77/388/EWG Art. 13 ;
Entscheidungsgründe:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.