I. Aus der Ehe der Parteien stammen die am 16. April 1980 geborene Tochter Patricia und der am 21. September 1981 geborene Sohn Alexander; alle sind deutsche Staatsangehörige. Die Kinder leben seit der Trennung der Parteien im September 1984 bei der Mutter (Antragstellerin), die mit ihnen zunächst in ihr Elternhaus nach R. (Freistaat Bayern) gezogen war. Anfang 1986 hat die Mutter eine geräumige Villa in G /Italien (Provinz Friaul) erworben und mit den Kindern und ihrer eigenen Mutter bezogen, um dort auf Dauer zu leben.
Das Amtsgericht - Familiengericht - hat durch Verbundurteil vom 12. Oktober 1987 die Ehe der Parteien geschieden und die elterliche Sorge für die beiden Kinder der Mutter übertragen. Der Scheidungsausspruch ist rechtskräftig. Der Vater (Antragsgegner) hat mit der Beschwerde beantragt, ihm das Sorgerecht zu übertragen. Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Mit der - zugelassenen - weiteren Beschwerde verfolgt der Vater sein Beschwerdeziel weiter. Die Mutter bittet um Zurückweisung des Rechtsmittels.
II. Die weitere Beschwerde hat keinen Erfolg.
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