Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4. August 2022 aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten.
2.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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