BGHR ZPO § 551 Nr. 7 Urteilsabfassung, verspätete 3
DRsp I(165)213a-f
EzFamR BGB § 1376 Nr. 7
FamRZ 1991, 43
MDR 1991, 343
NJW 1991, 1547
WM 1991, 283
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der vollständigen Urteilsgründe; Bewertung einer Arztpraxis; Berücksichtigung von Einkommen- und Kirchensteuern
BGH, Urteil vom 24.10.1990 - Aktenzeichen XII ZR 101/89
DRsp Nr. 1992/977
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der vollständigen Urteilsgründe; Bewertung einer Arztpraxis; Berücksichtigung von Einkommen- und Kirchensteuern
»Ein Revisionsgrund nach § 551 Nr. 7 ZPO liegt nicht deshalb vor, weil das Berufungsurteil erst fünf Monate nach seiner Verkündung in vollständiger Form zugestellt worden ist.Wird ein Vermerk des Berichterstatters, in dem das Ergebnis einer Beweisaufnahme (hier: mündliche Erläuterung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens) festgehalten wird, den Parteien nicht besonders mitgeteilt, so wird dadurch ihr Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Urteil noch am Tage der Beweisaufnahme verkündet worden ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5. Juli 1972 - VIII ZR 157/71 - NJW 1972, 1673).Die Ablehnung Antrages einer Partei, ihr einen beweiswürdigenden Schriftsatz nachzulassen, verletzt grundsätzlich nicht ihr Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs.Zur Bewertung einer Arztpraxis bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs, insbesondere im Hinblick auf die "latente Steuerlast" aus §§ 16, 18 Abs. 3EStG.
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