Versicherungsumsatz nach der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie
EuGH, vom 25.02.1999 - Aktenzeichen Rs C-349/96
DRsp Nr. 2001/1084
Versicherungsumsatz nach der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie
1. Ein Steuerpflichtiger, der kein Versicherer ist und im Rahmen einer Gruppenversicherung, deren Versicherungsnehmer er ist, seinen Kunden als Versicherten durch Einschaltung eines Versicherers, der das versicherte Risiko übernimmt, Versicherungsschutz verschafft, tätigt einen Versicherungsumsatz i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern. Der Ausdruck "Versicherung" in dieser Bestimmung umfaßt die im Anhang der Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24.7.1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung, ABl. L 228, 3) in der Fassung der Richtlinie 84/641/EWG des Rates vom 10.12.1984 aufgeführten Beistandsleistungen.
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