I. Der am 5. Oktober 1927 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 22. August 1926 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) schlossen am 7. Mai 1949 die Ehe, aus der zwei inzwischen volljährige Kinder stammen; eine Tochter ist seit ihrer Geburt schwerbehindert und dauernd pflegebedürftig.
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