I. Einführung
Die demografische Entwicklung und die Globalisierung machen auch vor dem unionsrechtlichen Mehrwertsteuerrecht nicht halt. Dies zeigt das vorliegende Verfahren. Ein in Bulgarien ansässiges Unternehmen sendet seine Arbeitnehmer unionsweit, u. a. zu in Deutschland und Österreich ansässigen (natürlichen) Personen, die alters- bzw. gesundheitsbedingt Hilfe im Haushalt und auch Pflege benötigen. Grundsätzlich ist der Leistungsort dieser Dienstleistungen an natürliche Personen am Sitz des Leistenden, mithin hier in Bulgarien. Folglich ist bulgarisches Recht anwendbar, wenn es um die zutreffende Mehrwertbesteuerung und damit auch Steuerbefreiung dieser Dienstleistungen geht, die in Deutschland oder Österreich ausgeführt werden.
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