EuGH - Schlussantrag vom 14.01.2021
C-4/20
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 205; RL 2006/112/EG Art. 273;

Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 205 und Art. 273 - Gesamtschuldnerische Haftung eines Dritten, der nicht Steuerschuldner ist - Umfang der Haftung - Erstreckung der Haftungsschuld auf Verzugszinsen des Steuerschuldners - Erweiterte Haftung zur effektiven Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug - Vorliegen eines Mehrwertsteuerbetrugs bei Nichtzahlung der erklärten Mehrwertsteuerschuld

EuGH, Schlussantrag vom 14.01.2021 - Aktenzeichen C-4/20

DRsp Nr. 2021/15219

Vorabentscheidungsersuchen – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 205 und Art. 273 – Gesamtschuldnerische Haftung eines Dritten, der nicht Steuerschuldner ist – Umfang der Haftung – Erstreckung der Haftungsschuld auf Verzugszinsen des Steuerschuldners – Erweiterte Haftung zur effektiven Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug – Vorliegen eines Mehrwertsteuerbetrugs bei Nichtzahlung der erklärten Mehrwertsteuerschuld

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 205; RL 2006/112/EG Art. 273;

I. Einleitung

Erneut ist der Gerichtshof aufgerufen, die Mehrwertsteuerrichtlinie – im konkreten Fall die Art. 205 und 273 – im Spannungsfeld zwischen effektiver Mehrwertsteuereintreibung durch die Mitgliedstaaten und den Grundrechten der Betroffenen in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszulegen.