In den Urteilen Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig(2Urteil vom 2. Juni 2016 (
< schließen) sowie Wallenborn Transports(3Urteil vom 1. Juni 2017 (
< schließen) hat der Gerichtshof zwei Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg und des Hessischen Finanzgerichts zu der Frage beantwortet, ob sowohl ein Einfuhrmehrwertsteueranspruch als auch eine Zollschuld entstehen, wenn bei der steuerbaren Handlung gegen bestimmte, in den Zollvorschriften festgelegte Bedingungen verstoßen wird.
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