I. Einführung
Das vorliegende Verfahren betrifft im Kern wieder einmal die für die Praxis eminent wichtige Frage, welcher Umsatz in einer grenzüberschreitenden Lieferkette mit mehreren Umsätzen als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung anzusehen ist, wenn es nur eine physische Warenbewegung gibt. Weil die Klägerin im Ausgangsverfahren den Vorsteuerabzug geltend macht, will sie keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung empfangen haben.
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