Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG - Art. 138 Abs. 1 und Art. 143 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 - Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn auf die Einfuhr eine innergemeinschaftliche befreite Lieferung folgt - Gegenstände, die aus einem Drittland in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Beendigung des Versands versandt oder befördert werden - Angabe der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Bestimmungsmitgliedstaat durch den Importeur - Formelle oder materielle Voraussetzung des Rechts auf Steuerbefreiung bei der Einfuhr - Für den Nachweis des tatsächlichen Versands der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat ausreichende Dokumente - Begriff und Modalitäten der Übertragung der Befähigung, über die Waren zu verfügen, auf den Erwerber - Guter Glaube des Importeurs - Kenntnis des Steuerpflichtigen von der Teilnahme des Erwerbers an einer Steuerhinterziehung - Annahme der Erklärungen des Importeurs durch die zuständige Behörde - Rechtssicherheit - Eventuelle Verpflichtung der zuständigen Behörde, dem Steuerpflichtigen bei der Einholung der zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung notwendigen Auskünfte zu helfen
EuGH, Schlussantrag vom 22.03.2018 - Aktenzeichen C-108/17
DRsp Nr. 2018/15553
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG – Art. 138 Abs. 1 und Art. 143 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 – Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn auf die Einfuhr eine innergemeinschaftliche befreite Lieferung folgt – Gegenstände, die aus einem Drittland in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Beendigung des Versands versandt oder befördert werden – Angabe der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Bestimmungsmitgliedstaat durch den Importeur – Formelle oder materielle Voraussetzung des Rechts auf Steuerbefreiung bei der Einfuhr – Für den Nachweis des tatsächlichen Versands der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat ausreichende Dokumente – Begriff und Modalitäten der Übertragung der Befähigung, über die Waren zu verfügen, auf den Erwerber – Guter Glaube des Importeurs – Kenntnis des Steuerpflichtigen von der Teilnahme des Erwerbers an einer Steuerhinterziehung – Annahme der Erklärungen des Importeurs durch die zuständige Behörde – Rechtssicherheit – Eventuelle Verpflichtung der zuständigen Behörde, dem Steuerpflichtigen bei der Einholung der zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung notwendigen Auskünfte zu helfen
Normenkette:
RL Art. Abs. ;
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.