EuGH - Urteil vom 13.10.2022
C-397/21
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 183; RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a);
Fundstellen:
ZInsO 2022, 2647

Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Nicht mehrwertsteuerpflichtige Umsätze - Zu Unrecht in Rechnung gestellte und entrichtete Mehrwertsteuer - Liquidation des Dienstleistungserbringers - Weigerung der Steuerverwaltung, dem Leistungsempfänger die rechtsgrundlos gezahlte Mehrwertsteuer zu erstatten - Grundsätze der Effektivität, der Steuerneutralität und der Nichtdiskriminierung

EuGH, Urteil vom 13.10.2022 - Aktenzeichen C-397/21

DRsp Nr. 2023/2582

Vorlage zur Vorabentscheidung – Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Nicht mehrwertsteuerpflichtige Umsätze – Zu Unrecht in Rechnung gestellte und entrichtete Mehrwertsteuer – Liquidation des Dienstleistungserbringers – Weigerung der Steuerverwaltung, dem Leistungsempfänger die rechtsgrundlos gezahlte Mehrwertsteuer zu erstatten – Grundsätze der Effektivität, der Steuerneutralität und der Nichtdiskriminierung

1. Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist im Licht der Grundsätze der Effektivität und der Neutralität der Mehrwertsteuer

dahin auszulegen, dass