EuGH - Schlussantrag vom 20.12.2017
C-532/16
Normen:
RL 2006/112/EG Art. 184; RL 2006/112/EG Art. 185; RL 2006/112/EG Art. 186;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Anwendbarkeit - Zu Unrecht als mehrwertsteuerpflichtig behandelte Lieferung - Änderung der Rechnung durch den Verkäufer

EuGH, Schlussantrag vom 20.12.2017 - Aktenzeichen C-532/16

DRsp Nr. 2018/7531

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Anwendbarkeit – Zu Unrecht als mehrwertsteuerpflichtig behandelte Lieferung – Änderung der Rechnung durch den Verkäufer

Normenkette:

RL 2006/112/EG Art. 184; RL 2006/112/EG Art. 185; RL 2006/112/EG Art. 186;

I. Einführung

Die Gesellschaft Akcinė bendrovė SEB bankas (im Folgenden: SEB bankas) erwarb von der Gesellschaft VKK Investicija UAB (im Folgenden: Verkäuferin) Parzellen, für die Letztere eine Kaufpreisrechnung erteilte, die auch Mehrwertsteuer umfasste. Zum Zeitpunkt des Kaufes gingen beide Parteien davon aus, dass es sich bei den betreffenden Grundstücken um „Baugrundstücke“ handle und dass der Umsatz mehrwertsteuerpflichtig sei. Später wurde SEB bankas ein Vorsteuerabzug in Höhe der in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer gewährt.

Drei Jahre später vertrat die Verkäuferin den Standpunkt, dass die Lieferung der betreffenden Grundstücke tatsächlich mehrwertsteuerfrei gewesen sei. Daher sandte sie SEB bankas eine Gutschriftsanzeige über den ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag. Außerdem stellte sie eine neue Rechnung über denselben Betrag aus, die keine Mehrwertsteuer umfasste.