EuGH - Schlussantrag vom 27.01.2022
C-269/20
Normen:
AEUV Art. 267; Sechste RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4; Sechste RL 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. b);

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Mehrwertsteuergruppen - Bestimmung eines Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe als steuerpflichtige Person - Interne Leistungen innerhalb der Mehrwertsteuergruppe - Leistungen eines Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe, das eine nationale Stiftung des öffentlichen Rechts ist - Unentgeltliche Dienstleistungen - Ausübung einer Hoheitstätigkeit zusätzlich zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit

EuGH, Schlussantrag vom 27.01.2022 - Aktenzeichen C-269/20

DRsp Nr. 2023/2598

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuergruppen – Bestimmung eines Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe als steuerpflichtige Person – Interne Leistungen innerhalb der Mehrwertsteuergruppe – Leistungen eines Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe, das eine nationale Stiftung des öffentlichen Rechts ist – Unentgeltliche Dienstleistungen – Ausübung einer Hoheitstätigkeit zusätzlich zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Normenkette:

AEUV Art. 267; Sechste RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4; Sechste RL 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. b);