AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a); VO (EG) 178/2002 Art. 18 Abs. 2; VO (EG) 852/2004 Art. 6 Abs. 2; VO (EG) 882/2004 Art. 31 Abs. 1;
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Erwerb von Lebensmitteln - Vorsteuerabzug - Versagung des Abzugs - Möglicherweise fiktiver Lieferer - Mehrwertsteuerbetrug - Voraussetzungen hinsichtlich der Kenntnis seitens des Erwerbers - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 - Verpflichtungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Feststellung des Lieferers - Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 882/2004 - Registrierungspflichten der Lebensmittelunternehmer - Auswirkung auf das Vorsteuerabzugsrecht
EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - Aktenzeichen C-329/18
DRsp Nr. 2019/16623
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Erwerb von Lebensmitteln – Vorsteuerabzug – Versagung des Abzugs – Möglicherweise fiktiver Lieferer – Mehrwertsteuerbetrug – Voraussetzungen hinsichtlich der Kenntnis seitens des Erwerbers – Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Verpflichtungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Feststellung des Lieferers – Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 882/2004 – Registrierungspflichten der Lebensmittelunternehmer – Auswirkung auf das Vorsteuerabzugsrecht
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