I. Einleitung
Das Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht, Portugal) ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits über die Mehrwertsteuer, die eine Immobilienagentur für die entgeltliche Abtretung ihrer Position in einem Verfahren auf Zwangsvollstreckung aus einer mit gerichtlicher Entscheidung zugesprochenen Forderung an einen Dritten schuldet.
Die Frage des vorlegenden Gerichts bezieht sich auf die Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG (2Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).
< schließen), der eine Mehrwertsteuerbefreiung für Umsätze eines Steuerpflichtigen vorsieht, die in der Gewährung und Vermittlung von Krediten und der Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber bestehen.
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