EuGH - Schlussantrag vom 27.01.2022
C-607/20
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 26 Abs. 1 Buchst. b); RL 2006/112/EG Art. 62;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Übergabe von Gutscheinen als steuerbarer Umsatz - Art. 26 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff private[r] Bedarf, … Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke - Unentgeltliche Ausgabe von Gutscheinen an Personal als Teil eines Mitarbeiterbelohnungssystems

EuGH, Schlussantrag vom 27.01.2022 - Aktenzeichen C-607/20

DRsp Nr. 2023/2599

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Übergabe von Gutscheinen als steuerbarer Umsatz – Art. 26 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie – Begriff ‚private[r] Bedarf, … Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke‘ – Unentgeltliche Ausgabe von Gutscheinen an Personal als Teil eines Mitarbeiterbelohnungssystems

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 26 Abs. 1 Buchst. b); RL 2006/112/EG Art. 62;

I. Einleitung

Die vorliegende Rechtssache hat mehrere Schichten. Die äußere Schicht ist die reine Auslegung, um die das First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Gericht erster Instanz [Kammer für Steuersachen], Vereinigtes Königreich) in einem Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer auf die unentgeltliche Übergabe von Gutscheinen durch einen Steuerpflichtigen an sein Personal ersucht. Für das vorlegende Gericht steht nicht fest, ob diese Übergabe als Erbringung für den „privaten Bedarf oder für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke“ im Sinne von Art. 26 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG (2Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1) (im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie).< schließen) anzusehen ist.