EuGH - Urteil vom 24.07.2023
C-107/23 PPU
Normen:
AEUV Art. 267; AEUV Art. 325 Abs. 1; SFI-Übereinkommen Art. 2 Abs. 1; RL 2006/112/EG; GRCh Art. 49 Abs. 1;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 325 Abs. 1 AEUV - SFI-Übereinkommen - Art. 2 Abs. 1 - Verpflichtung zur Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union durch abschreckende und wirksame Maßnahmen - Pflicht, strafrechtliche Sanktionen vorzusehen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Schwerer Mehrwertsteuerbetrug - Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verantwortlichkeit - Urteil eines Verfassungsgerichts, mit dem eine nationale, die Gründe für die Unterbrechung dieser Frist regelnde Bestimmung für ungültig erklärt wurde - Systemische Gefahr der Straflosigkeit - Schutz der Grundrechte - Art. 49 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen - Erfordernisse der Vorhersehbarkeit und der Bestimmtheit des Strafgesetzes - Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des günstigeren Strafgesetzes (lex mitior) - Grundsatz der Rechtssicherheit - Nationaler Schutzstandard für die Grundrechte - Pflicht der Gerichte eines Mitgliedstaats, Urteile des Verfassungsgerichts und/oder des obersten Gerichts dieses Mitgliedstaats im Fall der Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet zu lassen - Disziplinarische Verantwortlichkeit der Richter im Fall der Nichtbeachtung dieser Urteile - Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts

EuGH, Urteil vom 24.07.2023 - Aktenzeichen C-107/23 PPU

DRsp Nr. 2023/10168