Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Conseil d’État (Staatsrat, Frankreich) mit Entscheidung vom 20. Mai 2016 vorgelegten Frage nicht zuständig.
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 5 Abs. 5 und von Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. 1977, L 145, S. 1) in der durch die
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|