AEUV Art. 267; Sechste RL 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a); VO (EG) 2200/96 Art. 11 Abs. 1; VO (EG) 2200/96 Art. 15;
Fundstellen:
DStR 2019, 2202
DStRE 2019, 1363
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a - Besteuerungsgrundlage - Unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention - Verordnung (EG) Nr. 2200/96 - Art. 11 Abs. 1 und Art. 15 - Landwirtschaftliche Erzeugerorganisation, die einen Betriebsfonds eingerichtet hat - Lieferungen der Erzeugerorganisation an ihre Mitglieder gegen Zahlungen, die nicht den gesamten Kaufpreis decken - Zusätzliche Finanzierung aus dem Betriebsfonds
EuGH, Urteil vom 09.10.2019 - Aktenzeichen C-573/18
DRsp Nr. 2019/15073
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a – Besteuerungsgrundlage – Unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention – Verordnung (EG) Nr. 2200/96 – Art. 11 Abs. 1 und Art. 15 – Landwirtschaftliche Erzeugerorganisation, die einen Betriebsfonds eingerichtet hat – Lieferungen der Erzeugerorganisation an ihre Mitglieder gegen Zahlungen, die nicht den gesamten Kaufpreis decken – Zusätzliche Finanzierung aus dem Betriebsfonds
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