Einleitung
Im Urteil vom 29. November 2018, Mensing (
) dahin auszulegen ist, dass ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer für die Anwendung der Differenzbesteuerung auf eine Lieferung von Kunstgegenständen optieren kann, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolgern erworben hat(). Dieses Urteil stellt die Vereinbarkeit der deutschen Rechtsvorschriften, die diese Möglichkeit ausschließen, mit der Richtlinie 2006/112 infrage.
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