I. Einleitung
In der vorliegenden Rechtssache wird der Gerichtshof um die Auslegung von Art. 146 Abs. 1 Buchst. b, Art. 147, Art. 131 und Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG (2Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1, im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie).< schließen) im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Stanisław Pieńkowski, einem Verkäufer von Telekommunikationsgeräten, und der Urzędu Skarbowego w Białej Podlaskiej (Steuerverwaltung von Biała Podlaska, Polen) ersucht, in dem es um die Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Lieferung von Gegenständen geht, die von Reisenden im persönlichen Gepäck aus der Europäischen Union ausgeführt werden.
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