Wegfall einer Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld
BGH, Beschluß vom 08.07.1987 - Aktenzeichen IVb ZB 8/84
DRsp Nr. 1994/4264
Wegfall einer Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld
»Eine Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld, die für den ausgleichspflichtigen Ehegatten in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden ist, kann (auch dann) nicht ausgeglichen werden, wenn sie vor dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wegfällt, weil der Ehegatte nach Beendigung seiner Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer auf die Berechtigung zur Weiterversicherung (§ 27 Abs. 1 GAL) verzichtet (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/83 - FamRZ 1986, 892).«