Weitergeltung eines Ehevertrages bei Rücktritt von einem gleichzeitig abgeschlossenen Erbvertrag
BGH, vom 19.12.1958 - Aktenzeichen IV ZR 136/85
DRsp Nr. 1994/6483
Weitergeltung eines Ehevertrages bei Rücktritt von einem gleichzeitig abgeschlossenen Erbvertrag
Haben Eheleute vor einem Notar in einer einzigen von diesem beurkundeten Verhandlung durch Ehevertrag den Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft vereinbart und gleichzeitig einen Erbvertrag abgeschlossen, so kann jeder Ehegatte unter den Voraussetzungen der §§ 2294, 2295BGB von einer in dem Erbvertrag getroffenen vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten. Die Weitergeltung des Ehevertrages wird dadurch nicht berührt.