BGH vom 19.12.1958
IV ZR 136/85
Normen:
BGB § 1408 ;
Fundstellen:
BGHZ 29, 129
LSK-FamR/Hülsmann, § 1408 BGB LS 22

Weitergeltung eines Ehevertrages bei Rücktritt von einem gleichzeitig abgeschlossenen Erbvertrag

BGH, vom 19.12.1958 - Aktenzeichen IV ZR 136/85

DRsp Nr. 1994/6483

Weitergeltung eines Ehevertrages bei Rücktritt von einem gleichzeitig abgeschlossenen Erbvertrag

Haben Eheleute vor einem Notar in einer einzigen von diesem beurkundeten Verhandlung durch Ehevertrag den Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft vereinbart und gleichzeitig einen Erbvertrag abgeschlossen, so kann jeder Ehegatte unter den Voraussetzungen der §§ 2294, 2295 BGB von einer in dem Erbvertrag getroffenen vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten. Die Weitergeltung des Ehevertrages wird dadurch nicht berührt.

Normenkette:

BGB § 1408 ;
Fundstellen
BGHZ 29, 129
LSK-FamR/Hülsmann, § 1408 BGB LS 22