BGH - Urteil vom 09.02.1983
XII ZR 105/91
Normen:
BGB § 1585b;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 921
LSK-FamR/Hülsmann, § 1585b BGB LS 16
NJW 1992, 1956

Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs

BGH, Urteil vom 09.02.1983 - Aktenzeichen XII ZR 105/91

DRsp Nr. 1994/4748

Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs

Eine Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts, die vor der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs erklärt wird, begründet keinen Verzug; denn eine Mahnung vor Entstehung des Anspruchs ist wirkungslos und bleibt dies auch nach der Entstehung des Anspruchs.

Normenkette:

BGB § 1585b;
Fundstellen
FamRZ 1992, 921
LSK-FamR/Hülsmann, § 1585b BGB LS 16
NJW 1992, 1956