EuGH, vom 22.10.1998 - Aktenzeichen Rs C-308/96; Rs C-94/97
DRsp Nr. 2001/1096
Begriff des Reiseveranstalters
1. Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern findet auf einen Hotelier Anwendung, der seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises neben der Unterkunft regelmäßig auch die Beförderung von bestimmten weit entfernten Abholstellen zum Hotel und zurück sowie während des Aufenthalts für die Zeit eine Busreise bietet, wobei die Transportdienstleistungen von Dritten bezogen werden.
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