Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns
Die Berechnung des Zugewinns erfolgt auch dann nach dem Stande des Endvermögens bei Erhebung der Klage, wenn die Klage abgewiesen oder zurückgenommen und die Ehe auf eine Widerklage geschieden wird.
Normenkette:
BGB § 1384 ; Fundstellen
BGHZ 46, 215
LSK-FamR/Hülsmann, § 1384 BGB LS 4