Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem − Nr. 6 in der Fassung der Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 −sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der auf gedruckte Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, während Bücher auf anderen physischen Trägern wie CDs, CD-ROM oder USB-Sticks dem Normalsatz der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern Letztere sich aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers des betreffenden Mitgliedstaats insoweit von gedruckten Büchern unterscheiden, als sie nicht denselben Bedürfnissen dieses Verbrauchers dienen, was das vorlegende Gericht festzustellen hat.
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