Die Parteien schlossen am 18. Juli 1959 die Ehe. Am 12. Januar 1962 vereinbarten sie Gütertrennung und glichen den bis dahin erzielten Zugewinn aus. Seit November 1979 lebten sie getrennt. Seit Februar 1985 ist ihre Ehe geschieden.
Während der Ehe erwarben die Parteien im Jahre 1974 je zur Hälfte das Eigentum an einem Eckgrundstück an der F. W. Straße in D. und ließen es mit einem Gebäudekomplex bebauen, in dem sich 35 Appartements, eine Wohnung, zwei gewerbliche Einheiten und 19 Einstellplätze für Kraftwagen befinden. Die Herstellungskosten in Höhe von 3,8 Mio. DM finanzierte der Beklagte, der das Objekt auch verwaltet, teils mit Krediten, teils mit Erträgen aus seinem Unternehmen der Fotobranche, das er als Ladengeschäft von seinem Vater übernommen und im Laufe der Ehe erheblich erweitert hatte, sowie aus dem Verkauf einer Kopieranstalt, die er in der Ehezeit aufgebaut hatte.
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