Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. b - Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten - Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen - Mit diesen eng verbundene Umsätze - Thermalkuren - Für das Anlegen eines individuellen, ein Anamneseblatt umfassenden Datenblatts vereinnahmter Betrag
EuGH, Urteil vom 13.01.2022 - Aktenzeichen C-513/20
DRsp Nr. 2022/2576
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 132 Abs. 1 Buchst. b – Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten – Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen – Mit diesen eng verbundene Umsätze – Thermalkuren – Für das Anlegen eines individuellen, ein Anamneseblatt umfassenden Datenblatts vereinnahmter Betrag
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